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Wie kann Integration besser gelingen?

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Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Frage, wo jemand lebt. Darum kann Asylbewerbern künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Denn ziehen beispielsweise zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume, erschwert das das Eingliedern in die Gesellschaft.

Die Wohnsitzzuweisung ermöglicht, die Schutzberechtigten gleichmäßig auf das Bundesgebiet zu verteilen. Mit der Zuweisung will die Bundesregierung die Integration erleichtern und vermeiden, dass beispielsweise soziale Brennpunkte entstehen.

Die Flüchtlinge müssen in den ersten drei Jahren in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Die Länder können Schutzberechtigten in diesen drei Jahren einen konkreten Wohnsitz zuweisen. Sie können den Flüchtlingen außerdem verbieten, in Ballungsräume zu ziehen. Es gibt eine Härtefallregelung.

Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Voraussetzung dabei ist: mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem Einkommen von mindestens 712 Euro. Das ist der monatliche Durchschnittsbedarf gemäß Sozialgesetzbuch.


Der Verein „Willkommen im südlichen Emsland – Integrationslotsen e. V.“ wurde im März 2016 in Lingen gegründet. Zweck des Vereins ist es, Zuwanderer bei der Integration zu begleiten und zu unterstützen.

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