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Ausbildung ermöglichen

Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie weiter geöffnet

Für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sind ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland möglich.
Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld können Asylbewerber nach 15 Monaten Voraufenthalt bekommen – außer sie wohnen noch in einer Aufnahmeeinrichtung. Die beiden Leistungen helfen, wenn zum Beispiel die Ausbildungsvergütung nicht für Wohnung und den Lebensunterhalt reicht. In den ersten 15 Monaten gibt es Asylbewerberleistungen – auch während einer Ausbildung.

Geduldete können bereits nach zwölf Monaten Voraufenthalt mit ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierter Ausbildung unterstützt werden – drei Monate früher als bisher. Sie müssen dafür einen betrieblichen Ausbildungsplatz, eine Einstiegsqualifizierung oder eine konkrete Zusage haben.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld sind nach sechs Jahren Aufenthalt möglich. An berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können Geduldete bisher nicht teilnehmen. Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld können sie seit Jahresbeginn bereits nach 15 Monaten Voraufenthalt bekommen.

Der Verein „Willkommen im südlichen Emsland – Integrationslotsen e. V.“ wurde im März 2016 in Lingen gegründet. Zweck des Vereins ist es, Zuwanderer bei der Integration zu begleiten und zu unterstützen.

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