Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

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13. Februar 2017
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Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

Das Integrationsgesetz ist nun in Kraft getreten. Es wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender.

„Fördern und Fordern“ ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes. Auf dieses Motto wies auch Kanzlerin Merkel in ihrem Video-Podcast hin. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gebe es nun ein Bundesgesetz als rechtliche Grundlage für die Integration. Es sei sehr wichtig, Integration „als Angebot an die Menschen, die zu uns gekommen sind, zu sehen, aber auch als Erwartung: dass sie die deutsche Sprache lernen und dass sie sich an unsere Gesetze halten“, so Merkel.

Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten durch das Integrationsgesetz frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.

Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
Es wird mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen geben, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.
Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.
Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen – zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August startet der Bund ein neues Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ für 100.000 Arbeitsgelegenheiten.
Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre in bestimmten Regionen auf die Vorrangprüfung. Dies erleichtert die Arbeitsaufnahme. Auch die hierzu notwendige Verordnung trat am 6.August 2016 in Kraft.

Arbeit ist die beste Integration

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles machte darauf aufmerksam, dass die ersten deutschen Worte vieler Flüchtlinge wären: „Bitte Arbeit“. 70 Prozent von ihnen seien unter 30 Jahre alt. Wenn die Integration gelinge, entwickelten sie sich von Leistungsempfängern zu Leistungsträgern.
Zwei Realitäten

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hob hervor, dass viele Flüchtlinge ihre Chance genutzt hätten. „Sie haben eine Ausbildung gemacht oder ein Handwerk gelernt. Sie studieren, oder sie haben Betriebe gegründet, in denen Menschen arbeiten. Sie bringen unser Land voran. Diese Menschen bereichern unser Land.“

Es gebe jedoch auch eine andere Realität. Menschen, die ohne Einbindung in unsere Gesellschaft lebten. Die kaum Deutsch sprächen oder es nicht wollten. „Sie haben keinen ordentlichen Arbeitsplatz. Manche junge Männer unter ihnen begehen auffallend häufig Straftaten. Solche Einsichten in beide Realitäten in unserem Land tun weh.“

Die Bevölkerung habe den Willen, diejenigen, die Schutz brauchen und eine Bleibeperspektive haben, auch zu integrieren. „Diesen Willen wollen wir bewahren. Dafür brauchen wir Integrationsmaßnahmen. Dafür brauchen wir aber auch ihr Vertrauen, dass der Rechtsstaat das bestehende Recht durchsetzt“, so de Maizière.
Das Integrationsgesetz

Die Bundesregierung hat das Integrationsgesetz am 25. Mai 2016 auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg verabschiedet. Die zum Integrationsgesetz gehörende Verordnung (06.08.2016) regelt die Details zu den Integrationskursen und den Verzicht auf die Vorrangprüfung zur Arbeitsaufnahme.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Frühzeitig Integrationskurse besuchen

Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.
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Rechtssicherheit während der Ausbildung
Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.
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Bessere Steuerung durch Wohnsitzregelung
Wie kann Integration besser gelingen? Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Frage, wo jemand lebt. Darum kann Asylbewerbern künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Denn ziehen beispielsweise zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume, erschwert das das Eingliedern in die Gesellschaft.
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Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Der Bund legt ein Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ für 100.000 Asylbewerber auf.
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Verzicht auf Vorrangprüfung
Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage – für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.
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Ausbildung ermöglichen
Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie ausgeweitet.
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Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
Einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat.
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Einheitliche Regelung zur Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.


Der Verein „Willkommen im südlichen Emsland – Integrationslotsen e. V.“ wurde im März 2016 in Lingen gegründet. Zweck des Vereins ist es, Zuwanderer bei der Integration zu begleiten und zu unterstützen.

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